Homöopathie muss Kassenleistung bleiben
Homöopathie muss Kassenleistung bleiben maho-stock.adobe.com Kassenwahlrecht garantiert Freiheit des Patienten, Therapien seiner Wahl zu nutzen Gesetzlich Versicherte haben im Rahmen des Kassenwahlrechts die Chance, sich ihre Kasse nach bestimmten Kriterien auszusuchen. Dazu gehört auch die Erstattung von Behandlungen bei Vertragsärzten mit Zusatzausbildung in Homöopathie. Die Krankenkassen verteidigen die Praxis der Kostenerstattung für Homöopathie im Rahmen […]