Homöopathische Arzneimittel gehören längst zum Alltag in vielen Arztpraxen in Deutschland. Ungeachtet der Debatte um den wissenschaftlichen Nachweis der Wirkungsweise, der nach Meinung ihrer Kritiker die Homöopathie noch immer nicht erbracht habe, findet in den Hausarzt- und Facharztpraxen längst so etwas wie eine Abstimmung mit den Füßen ab. So verteidigt auch der Chef der Barmer Krankenkasse Christoph Straub in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin „Focus“ die Homöopathie gegen Angriffe. In unserer pluralen Gesellschaft sei die Behandlung mit Homöopathie erwünscht. Zugleich sprach sich Straub dafür aus, dass Ärzte diese Therapie in Verbindung mit einer Zusatzausbildung erbringen sollten. Es gehöre zum gesetzlichen Auftrag der Krankenkassen, alternative Therapieformen unter bestimmten Voraussetzungen anzubieten. Ähnlich äußert sich die Techniker Krankenkasse, die ebenfalls unter vorgegebenen Bedingungen die Kostenbeteiligung an homöopathischer Medizin finanziert – wie mehr als 80 Krankenkassen in Deutschland.
Nach Angaben des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte gibt es in Deutschland rund 7000 Arztpraxen, die Homöopathie praktizieren. 2.164 Apotheker haben nach Angaben der Bundesvereinigung der Apothekerverbände mittlerweile eine Zusatzausbildung im Bereich „Naturheilverfahren und Homöopathie“. In vielen deutschen Arztpraxen findet tagtäglich ein Abwägungsprozess zwischen der Anwendung der klassischen pharmazeutischen Präparate und der Homöopathika statt – und das immer häufiger zugunsten homöopathischer Arzneien, gerade wenn es um eine Alternative zu Antibiotika geht, für nicht schwerwiegende Infekte.
Homöopathische Arzneimittel kommen in verschiedenen Facharztpraxen zum Einsatz, so zum Beispiel zur Behandlung von Depressionen im Zusammenhang mit den Wechseljahren, in der Pädiatrie – zum Beispiel zur Behandlung von Mittelohrentzündungen –, in der Allgemeinmedizin zur Behandlung von Infekten der oberen Atemwege, bei Schwindel oder bei zahlreichen chronischen Beschwerden. Während in Deutschland Krankenkassen nur unter bestimmten Bedingungen eine Behandlung mit Homöopathie unterstützen, ist dies in der Schweiz Gesetzeslage. Ein Volksentscheid 2016 entschied, die Homöopathie im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Schon länger waren dort Methoden der ärztlichen Komplementärmedizin provisorisch im Grundversorgungskatalog enthalten.
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