Autor und Arzt Prof. Dr. med. Andreas Michalsen plädiert für die integrative Medizin
Die konventionelle Medizin ist ein Segen für die Menschheit – daran lässt Professor Dr. Andreas Michalsen, Chefarzt am Immanuel Krankenhaus in Berlin und Professor für klinische Naturheilkunde an der Charité, keinen Zweifel. Dennoch betonte er in einem Interview mit dem Hauptstadtnetzwerk „Gesundheitsstadt Berlin“, die konventionelle Medizin könne von der Naturheilkunde im Sinne einer integrativen Medizin profitieren. Zu den naturheilkundlichen Verfahren wird auch die Homöopathie gezählt.
Was ist der Unterschied zwischen konventioneller Medizin und Naturheilkunde wie Homöopathie?
Zum Unterschied zwischen konventioneller Medizin und Naturheilkunde sagt der Mediziner: Bei akut lebensbedrohlichen Erkrankungen sei die konventionelle Medizin absolut segensreich. Ein Herzinfarkt brauche eine notärztliche Versorgung und ein Herzkatheterlabor. Gleichzeitig stoße die konventionelle Medizin bei den chronischen Erkrankungen an ihre Grenzen. In diesem Bereich könne die vergleichsweise junge Schulmedizin viel von dem jahrtausendealten Wissen aus der Naturheilkunde lernen. Er beobachte, schildert Prof. Michalsen, viele seiner medizinisch tätigen Kollegen hätten dies zwischenzeitlich verstanden. Für ihn sei es mittlerweile offensichtlich, dass der Erfolg der Schulmedizin sich in vielen Fällen auf das „Reparieren“ beschränke. Chronische Erkrankungen könne die Schulmedizin zumeist nicht heilen.
Prof. Michalsen zum Imageproblem von Naturheilkunde und Homöopathie
Auf die Frage, ob die Skepsis seiner Kollegen gegenüber Verfahren der Naturheilkunde und Homöopathie nicht doch ein wenig begründet sei, antwortet Prof. Andreas Michalsen, es handele sich dabei um ein Kernproblem. Seiner Einschätzung nach habe es seinen Ursprung in der Tatsache, dass man versäumt hätte, naturheilkundliche Verfahren an den Universitäten zu etablieren und durch einen wissenschaftlichen Status die Spreu vom Weizen zu trennen. Er kritisierte zugleich das Fehlen einer ordentlichen staatlichen Heilpraktikerprüfung. Es sei Aufgabe des Staates, zum Schutz der Patient Wildwuchs bei den Heilmethoden zu unterbinden.
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