Homöopathie setzt einen verantwortungsvollen Umgang voraus

Homöopathie setzt einen verantwortungsvollen Umgang voraus

Keine Therapie von der Stange – Homöopathie bezieht sich auf individuelle Symptomatik eines Patienten

Solange der Organismus zu einer Reaktion auf Arzneien in der Lage ist, können Homöopathika bei zahlreichen Krankheiten erfolgreich eingesetzt werden. Der Arzt entscheidet, wann er auf Homöopathie setzt. Patienten, die einen Arzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ konsultieren, profitieren von einem Therapeuten, der sich Zeit für seine Patienten nimmt und aus einer großen Therapievielfalt die individuell passende Behandlung auswählt. Tatsächlich schneiden in Homöopathie qualifizierte Ärzte in der Bewertung der Patienten besonders gut ab. Patienten setzen immer häufiger auf die Homöopathie. Nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung punkten Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie vor allem mit der patientenorientierten Erstanamnese und einer ganzheitlichen Betrachtungsweise.

Die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ zeichnet einen Arzt aus

Die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ ist eine Auszeichnung. Sie steht für ein integratives Behandlungsangebot, für hohe Qualifikation, individuelle patientenorientierte Ansprache statt ärztlicher Fließbandabfertigung und für eine ausführliche, ganzheitlich ausgerichtete Anamnese. In der Homöopathie ist also nicht nur die Behandlung mit Arzneien im Vordergrund, sondern auch ein besonderer Umgang mit dem Patienten. Patienten finden es gut, wenn sich ihnen ein Arzt zuwendet und ihnen mehrere Behandlungsoptionen anbieten kann. Das ist heute alles andere als eine Selbstverständlichkeit.

Welche Leistungen kann ein Patient von einem homöopathischen Arzt erwarten?

Homöopathische Arzneimittel setzen an der Krankheitsursache an und helfen, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren. Dadurch werden nachhaltige Behandlungserfolge erzielt, ohne den Körper zu schädigen. Nebenwirkungen sind äußerst selten. Jedoch hat die Homöopathie wie jede andere Heilmethode auch ihre Grenzen. Ein homöopathisch ausgebildeter Arzt kennt diese und entscheidet im Einzelfall für die jeweils angemessene Methode – sei sie konventionell, homöopathisch oder eine Kombination beider Methoden. Die Zusatzbezeichnung „Homöopathie” ist geschützt. Sie setzt eine entsprechende Ausbildung voraus und wird durch die zuständige Ärztekammer verliehen. Gemäß Sozialgesetzbuch V ist die Homöopathie Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn die Krankenkasse eine entsprechende Zusatzleistung anbietet. Patienten können von einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ folgende Leistungen erwarten:

  • Erstanamnese,
  • Folgeanamnese,
  • Arzneimittelauswahl,
  • homöopathische Analyse und Beratung.

Bild: © Nordreisender / Fotolia

Quelle:
https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Presse/imported/downloads/xcms_bst_dms_40127_40128_2.pdf, Stand: 15.3.2018.

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