Patientensicherheit neu in den Fokus rücken

Patiensicherheit auch bei Homöopathie

Streichung der ärztlichen Weiterbildung in Homöopathie erweist Patientensicherheit einen Bärendienst

Anlässlich des Tags der Patientensicherheit am 17. September erinnert der Gynäkologe Dr. med. Fred-Holger Ludwig, Mitbegründer des Netzwerks Pro Homöopathie, an die Bedeutung der ärztlichen Expertise mit Blick auf Homöopathie und andere komplementäre Verfahren. Für die korrekte Diagnosestellung, die qualifizierte Einordnung von Krankheitsbildern und die Beachtung der Grenzen der Homöopathie sei ärztliches Fachwissen wichtig. Seiner Einschätzung nach haben die Ärztekammern in Deutschland der Patientensicherheit mit der Streichung der Homöopathie aus dem ärztlichen Weiterbildungsangebot einen Bärendienst erwiesen. Auch die Debatte um Homöopathie in Apotheken sieht Ludwig in Bezug auf die Patientensicherheit kritisch.

Ärztliche Kompetenz in Homöopathie kann Risiken und Fehlerquellen erkennen und korrigieren

„Es braucht die ärztliche Expertise, um Homöopathie korrekt anzuwenden und Patienten vor Falschbehandlung durch nicht-ärztliches Personal zu schützen. Denn trotz des massiven Gegenwinds, der der Homöopathie entgegenweht, sind nach wie vor viele Patientinnen und Patienten von der Homöopathie und ihrem Potential zur Linderung verschiedenster Beschwerden überzeugt. Wenn diese Patienten keine ärztlich gebildeten Homöopathen mehr finden, werden sie sich an Therapeuten wenden, die aufgrund einer anderen Qualifikation möglicherweise zu falschen diagnostischen Rückschlüssen kommen. Wir müssen auch bei komplementären Verfahren wieder zu einer proaktiven Patientensicherheit zurückkommen, die Risiken und Fehlerquellen in der Versorgung von Patienten frühzeitigt erkennt und korrigiert, so wie sie das Aktionsbündnis Patientensicher e.V. fordert. Einen wichtigen Beitrag dazu kann nach Einschätzung von Dr. med. Ludwig das Weiterbildungsangebot des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) leisten.

Im Sinne der Patientensicherheit: Homöopathie darf nicht aus der Apotheke verbannt werden

Auch die Debatte um die Abgabe von homöopathischen Arzneimitteln in Apotheken lässt nach Einschätzung von Dr. Ludwig den Aspekt der Patientensicherheit außen vor. „Homöopathische Arzneimittel werden explizit an einer individuellen Symptomatik ausgerichtete verordnet. Selbstmedikation ist nur bei bereits erfolgter Anamnese und Behandlungsempfehlung sinnvoll. Apothekerinnen und Apotheker können gezielt nachfragen, ob der Patient oder die Patientin mit ihren Beschwerden bereits in ärztlicher Behandlung war und einen Arztbesuch empfehlen. Die Beratung in Apotheken spielt also bei der Patientensicherheit eine entscheidende Rolle. ‚Kompetenz schafft Sicherheit im Handeln‘, stellt das Aktionsbündnis für Patientensicherheit heraus. Es ist unverständlich für mich, warum wir in Deutschland bei Homöopathie und anderen komplementären Verfahren die Kompetenz von Ärzten und Apothekern vom Tisch wischen.“

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Dr. med. Fred-Holger Ludwig

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