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Gesetzlich Versicherte haben im Rahmen des Kassenwahlrechts die Chance, sich ihre Kasse nach bestimmten Kriterien auszusuchen. Dazu gehört auch die Erstattung von Behandlungen bei Vertragsärzten mit Zusatzausbildung in Homöopathie. Die Krankenkassen verteidigen die Praxis der Kostenerstattung für Homöopathie im Rahmen von Wahltarifen vor allem mit der hohen Nachfrage von Patienten nach dieser Therapieform. So sei die Kostenerstattung für homöopathische Behandlungen ein Instrument im Konkurrenzkampf der Kassen untereinander.
Die AOK Rheinland-Pfalz / Saarland argumentiert für Wahltarife u.a. mit einer von vielen Patienten subjektiv wahrgenommenen Verbesserung ihrer gesundheitlichen Situation durch die Behandlung mit Homöopathie. Diese Wahrnehmung lässt sich wissenschaftlich belegen: Studien aus der Versorgungsforschung zeigen regelmäßig, dass Patienten, die sich homöopathisch behandeln lassen, eine klinisch relevante Verbesserung ihrer Symptome und einen Zugewinn an Lebensqualität erleben – mit signifikant weniger Nebenwirkungen. Von einer Behandlung mit Homöopathie profitieren Beobachtungsstudien zufolge auch Patienten, die konventionell als austherapiert gelten. Weitere Studien aus der Versorgungsforschung zeigen, dass Ärzte mit homöopathischer Zusatzausbildung etwa 50 Prozent weniger Antibiotika, Antirheumatika und Psychopharmaka verordnen. Gesundheitsökonomische Studien dokumentieren zudem, dass die Anwendung von Homöopathie im Vergleich zu einer konventionellen Behandlung äquivalente Ergebnisse erzielt, gleichzeitig jedoch Kosten einspart.(1)
Mittlerweile bieten etwa 80 gesetzliche Krankenkassen in Deutschland Selektivverträge, über die Kosten für eine homöopathische Behandlung erstattungsfähig sind. Sie schützen somit die Freiheit des Patienten, Therapien seiner Wahl zu nutzen. Gleichzeitig tragen die Krankenkassen damit zu einem vielfältigen Gesundheitssystem im Sinne einer integrativen Medizin bei, die dem Wunsch vieler Patienten nach komplementären Behandlungsformen nachkommt. Da nur Vertragsärzte mit einer entsprechenden Zusatzausbildung die homöopathische Behandlung als Kassenleistung erbringen dürfen, bleibt die Patientensicherheit gewährleistet. Denn in Homöopathie qualifizierte Ärzte kennen die Chancen, aber auch die Grenzen, die mit einer Behandlung verbunden sind.
(1) Vgl. Frass, Michael; Kösters, Curt; Ulbrich Zürni, Susanne; Weiermayer, Petra (2021): Homöopathie. Was sagt die Wissenschaft. Eine aktuelle Übersicht über den Stand der Forschung anhand ausgewählter wissenschaftlicher Arbeiten. Wissenschaftliche Gesellschaft für Homöopathie (Hrsg), https://www.wisshom.de/whwp/wp-content/uploads/2021/11/Uebersicht_Homoeopathie-Forschung_09.11.2021.pdf, abgerufen am 14.01.2022.
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