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Homöopathie kritische Kreise werfen derzeit Impfgegner und Anhänger alternativer Heilmethoden in einen Topf. Auch der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. med. Günther Matheis, bläst gerade in dieses Horn. Seine Argumentation: Die Homöopathie als „sogenannte Heilmethode“ habe weder einen Stellenwert in der Behandlung oder Prävention von Covid-19, noch trage sie zur Bekämpfung der Pandemie bei. Matheis nutzt die Gelegenheit, um den Ausstieg der gesetzlichen Krankenkassen aus der Finanzierung homöopathischer Behandlungen im Rahmen von Wahltarifen zu fordern. Dabei lässt er außen vor, dass es mittlerweile zahlreiche hochwertige Studien zur Homöopathie gibt, die der Heilmethode Wirksamkeit bescheinigen.
„Geradezu absurd wirkt seine Argumentation, den Ausstieg aus der Kassenfinanzierung der Homöopathie damit zu begründen, dass sie keinen Beitrag zur Pandemie-Bekämpfung leiste. Seit wann ist die Kassenfinanzierung von unterschiedlichen Therapieangeboten davon abhängig, ob sie einen Stellenwert in der Bekämpfung einer Pandemie haben? Haben das vielleicht die Thoraxchirurgie oder die Kardiologie oder die Onkologie“, hinterfragt Sanitätsrat Dr. med. Fred-Holger Ludwig. Gerade in der Kardiologie und der Onkologie würden Therapien angewendet, die ihre Wirksamkeit keinesfalls in hochwertigen Studien mit hoher Evidenz nachgewiesen hätten. „Würden wir nur noch nach dem Kriterium der höchsten Evidenz im Setting Placebo kontrollierter, randomisierter Studien behandeln, wäre unser medizinischer Werkzeugkasten leer und so mancher Patient verloren“, begegnet der niedergelassene Gynäkologe mit onkologischem Schwerpunkt, der in seiner langjährigen ärztlichen Tätigkeit gute Erfahrungen mit der Homöopathie gemacht hat.
Zudem ignoriert Matheis die positive Erfahrung zahlreicher additiv tätiger Ärzte, die gute Erfahrungen mit der Homöopathie machen. Dabei ist es seine Aufgabe als Präsident der Landesärztekammer, auch diese Kollegen zu vertreten. Viele Patienten wünschen eine Behandlung mit Homöopathie. Die Kosten dafür werden von den Kassen nur an Vertragsärzte mit homöopathischer Zusatzausbildung erstattet. Gleichzeitig bestehe nach Angabe der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland in diesem Kontext die Chance, Patienten zu erreichen, die einer Impfung kritisch gegenüberstehen, um sie im Rahmen einer solchen Behandlung zu beraten. Das Kassenwahlrecht sichert gesetzlich versicherten Patienten die Option, selbst zu entscheiden, welche Kassenleistung sie wünschen.
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