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Bieten Krankenkassen in Deutschland das an, was von Versicherten nachgefragt wird? Nehmen sie Rücksicht auf das, was sich Versicherte von ihrer Krankenkasse wünschen? Das Deutsche Finanz-Service-Institut (DFSI) geht regelmäßig diesen Fragen nach. Die jüngste Evaluation zeigte:
– Die Homöopathie steigt in der Beliebtheit der Versicherten.
– Die Patienten legen dabei unterschiedliche Kriterien an.
– Neben dem Beitragssatz spielt ein individuelles Leistungsangebot eine entscheidende Rolle bei der Wahl der Krankenkasse.
Das DFSI hat 73 allgemein geöffnete Krankenkassen hinsichtlich ihres Leistungsangebots untersucht. Die Kassen hatten ihre Daten in der Datenbank der „Kassensuche GmbH“ eingetragen. In die Bewertung flossen die 50 am meisten nachgefragten Zusatzleistungen ein. Sie wurden durch eine statistische Auswertung von detaillierten Suchabfragen auf der Internetplattform gesetzlichekrankenkassen.de herausgefiltert. Das Ergebnis spricht für den Stellenwert von Homöopathie und Naturheilverfahren bei den Versicherten: Zu den am häufigsten nachgefragten Leistungen gehören Naturheilverfahren wie
– Osteopathie,
– Homöopathie,
– TCM,
– alternative Krebstherapie und
– Phytotherapie.
Dem Wunsch vieler Patienten und Versicherten folgend übernehmen Krankenkassen die Kosten für eine Behandlung mit Homöopathie. Die Kostenübernahme ist dabei nicht immer vollständig und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Einige Kassen binden dies an einen Vertrag mit einem bestimmten Arzt. Sie zahlen im Rahmen einer Erstbehandlung die Erst- und Folgeanamnese, die homöopathische Analyse sowie die Suche nach geeigneten Arzneimitteln. Derzeit gibt es in Deutschland mehr als 80 Krankenkassen, die ihren Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine homöopathische Behandlung erstatten. Die meisten Kassen binden ihre Leistung an eine Behandlung bei einem Arzt mit Zusatzqualifikation in Naturheilverfahren und Homöopathie. Teilweise sind die Leistungen Teil eines Gesundheitskontos. Dieses kann der Versicherte für verschiedene Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs einsetzen. Ist dieses Budget aufgebraucht, muss er die homöopathische Behandlung selbst tragen.
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