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Die Regierung in Österreich stellt die Weichen für mehr Patientensicherheit und eine Professionalisierung von Naturheilkunde und Homöopathie im Gesundheitswesen. So sieht es ein derzeit zur Beratung anstehender Gesetzentwurf vor. Danach soll Alternativmedizin künftig die Sache von Ärzten sein. Das Berufsbild des Arztes soll damit ausgeweitet werden. Bisher bezieht es sich auf die Ausübung einer auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen gründenden Tätigkeit. Dieser Absatz in der Gesetzespassage soll ausgeweitet und ergänzt werden. Der Passus: „… einschließlich komplementär- und alternativmedizinischer Heilverfahren“ soll eingefügt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium durchlaufe derzeit das Begutachtungsverfahren. Das berichten verschiedene österreichische Medien.
Der Gesetzentwurf löst im Nachbarland geteilte Meinungen aus. Thomas Szekeres, der Präsident der österreichischen Ärztekammer, legt Realismus an den Tag. Es sei ein Faktum, dass Alternativmedizin existiere. Diese gehöre folglich in die Hände von Ärzten gehöre. Andere Stimmen sehen im Gesetzesvorhaben einen „Freibrief“ für die Praxis esoterischer Verfahren in der Medizin. Szekeres widerspricht: Patienten müssten Zugang zu einer schulmedizinischen Versorgung haben, wenn sie diese Versorgung brauchen. Es sei zu begrüßen, wenn die Reform der Definition des Arztberufes genau das erreichen kann. Vordergründig müsse es um die Sicherheit der Patienten gehen. Auch Alfred Radner, Präsident der österreichischen Gesellschaft für Medizinrecht, stellt heraus, die Regelung würde das Handlungsfeld für nicht ausreichend qualifizierte „Kurpfuscher“ deutlich einengen.
In Österreich läuft also die Debatte über die Aufnahme komplementär- und alternativmedizinischer Heilmethoden in die Definition des Arztberufs. Die Schweiz ist bereits einen Schritt weiter. Homöopathie Co. sind selbstverständlicher Teil des öffentlich getragenen Gesundheitswesens. Einer Volksabstimmung folgend werden hier seit dem Jahr 2017 fünf alternative Heilmethoden über den Leistungskatalog der Grundversicherung finanziert. Dazu gehört auch die Homöopathie. Grundlage ist eine Entscheidung des Bundesrates.
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