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In Deutschland hat ein großer Teil der Bevölkerung einen guten Zugang zur ärztlichen Homöopathie. Denn viele – etwa zwei Drittel der Krankenkassen – übernehmen die Kosten für eine Behandlung bei einem in Homöopathie qualifizierten Arzt.
In Umfragen zeigt sich regelmäßig ein hoher Stellenwert der Homöopathie in der Bevölkerung.
Viele Befragte wünschen sich eine integrative Medizin, die naturheilkundliche Verfahren wie die Homöopathie mit der konventionellen Medizin verbindet.
Vor diesem Hintergrund werden Forderungen laut, in Deutschland einen ähnlichen Prozess wie in der Schweiz anzustoßen. Hier ist die Homöopathie nach einem Volksentscheid Teil der obligatorischen Schweizer Grundversicherung.
Vorne weg fordert der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZhÄ) eine „Medizinwende in Deutschland“. Dessen Vorsitzende, Fachärztin für Allgemeinmedizin Cornelia Bajic, setzt sich für eine Medizin nach dem Vorbild der Schweiz ein und argumentiert mit dem gewandelten Bewusstsein innerhalb der deutschen Bevölkerung, das sich in den vergangenen zehn Jahren hin zu einer integrativen Medizin verändert habe. Zugleich betont sie, dass die Homöopathie den drei Säulen der evidenzbasierten Medizin gerecht werde. Die Zahlen zeigten, dass sich Patienten in der Bundesrepublik homöopathische Behandlung wünschen. Eine ärztliche Qualifikation und die Anwendung von Homöopathie, das sei keinesfalls ein Widerspruch, sondern könne sich gut ergänzen.
Dass Homöopathie und konventionelle Medizin gemeinsam funktionieren können, machte auch der 121. Deutsche Ärztetag im Mai 2018 in Erfurt deutlich. Die Vertreter der Ärzteschaft setzten ein klares Zeichen gegen Bestrebungen, die Homöopathie als Teil der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) für Ärzte zu streichen. Zudem erhöhte der Ärztetag die Anforderungen in der Kursweiterbildung auf 80 Stunden – für viele ein Zeichen für die Stärkung der Homöopathie durch die Ärzteschaft. Die Ärztevertreter kamen damit auch dem Wunsch und der Nachfrage der Patienten nach komplementären Behandlungsformen nach.
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