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Mehr als 50.000 Unterschriften wurden bereits gesammelt: Damit steht die Online-Petition an den Deutschen Bundestag für den Erhalt der Erstattungsfähigkeit homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel und Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GVK) auf der Tagesordnung des Petitionsausschusses. Initiator der Petition ist Dr. med. Stefan Schmidt-Troschke. Bis zum 7. März 2024 können Menschen, die sich für die Kassenfinanzierung der Homöopathie einsetzen wollen, mitzeichnen. Die Petition ist unter folgendem Link zu finden: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_01/_27/Petition_162857.$$$.a.u.html
Ziel der Petition ist es, Patientinnen und Patienten unabhängig von ihrem Geldbeutel den Zugang zu nebenwirkungsarmen Therapien aus der homöopathischen und anthroposophischen Medizin zu erhalten. Sie fordert dazu auf, die angekündigten Regelungen zur Änderung des § 11 Abs. 6 SGB V im Rahmen des sogenannten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) abzulehnen. Zur Begründung stützt sich die Petition auf fünf Argumente: Sie verweist darauf, dass homöopathische und anthroposophische Verfahren und Arzneimittel in der Bevölkerung anerkannt seien und von einem großen Teil der Bevölkerung (70 Prozent) genutzt würden. Zudem würden Satzungsleistungen bereits heute schon aus den Eigenmitteln der Krankenkassen finanziert. Wer die Homöopathie ablehne, könne sich eine andere Kasse suchen. Die Unterzeichner sehen das Recht auf freie Methodenwahl für alle Versicherten eingeschränkt, wenn Homöopathie keine Kassenleistung mehr sei. Gleichzeitig würde diese Methode gegenüber anderen komplementären und nicht evaluierten Verfahren diskriminiert, was vor allem chronisch Kranke, wirtschaftlich schlechter Gestellte und Frauen treffen würde.
Darüber hinaus verweisen die Mitunterzeichner auf die Studienlage zur Homöopathie, die ihr eine Wirksamkeit über Placebo hinaus bescheinigt. Homöopathie und Anthroposophie hätten sich der evidenzbasierten Medizin verpflichtet. Würden diese Verfahren aus der Kassenfinanzierung herausgenommen, sei dies weder wissenschaftlich adäquat begründet noch zielführend. Das Versprechen der Kostensenkung werde nicht eingelöst.
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