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Die Berliner Apothekenkammer hat auf dem Deutschen Apothekertag beantragt, die Weiterbildung in Homöopathie zu streichen. Der Deutsche Zentralverein homöopathisch tätiger Ärzte (DZVhÄ) forderte zurecht, diesen Antrag abzulehnen, weil er die Patientensicherheit gefährdet. Denn beim hohen Interesse und der großen Akzeptanz der Homöopathie in der Bevölkerung ist die Beratungskompetenz der Apotheker von entscheidender Bedeutung. Über den Antrag wurde schließlich nach einem Geschäftsordnungsantrag nicht abgestimmt.
Im Sinne der Patientensicherheit braucht es eine fachliche Beratung durch qualifizierte Apotheker. Es ist Aufgabe des Apothekers zu klären, ob der Kunde, der ein homöopathisches Arzneimittel verlangt, wegen seiner Beschwerden bereits in ärztlicher Behandlung ist, außerdem ob er weitere Medikamente einnimmt. Der Apotheker muss sicherstellen, dass wichtige Medikamente nicht zugunsten von Homöopathika abgesetzt werden und welches homöopathische Arzneimittel im Einzelfall infrage kommen kann. Diese Position vertritt auch Thomas Benkert, Präsident der Deutschen Apothekerkammer in einem DZVhÄ-Podcast anlässlich des Welttags der Patientensicherheit.
Doch noch weitere Argumente sprechen gegen eine Streichung der Weiterbildung: Homöopathika sind laut Gesetzgebung auf nationaler wie europäischer Ebene Arzneimittel und unterliegen der Apothekenpflicht. Die gesetzlichen Grundlagen werden zwar im Studium behandelt, spezielles Wissen in Bezug auf die Homöopathie jedoch nur in der Bereichsweiterbildung. „Es ist von zentraler Bedeutung, dass Apotheker über die Anwendung, Dosierung, Risiken und Grenzen der Therapie mit Homöopathika informieren, vor allem, weil sich dazu keine Hinweise mehr auf dem Beipackzettel registrierter homöopathischer Arzneimittel finden“, bekräftigt Dr. med. Fred-Holger Ludwig, der als niedergelassener Gynäkologe Homöopathie adjuvant anwendet. In diesem Kontext ist zudem die Pharmakovigilanzpflicht der Apotheker zu erwähnen. Danach sollten Apotheker in der Lage sein, typische Reaktionen auf die Einnahme von homöopathischen Arzneimitteln von klassischen Nebenwirkungen abgrenzen zu können – eine Qualifizierung, die Teil der Bereichsweiterbildung ist.
Homöopathische Arzneimittel sind aufgrund ihrer nachgewiesenen Wirksamkeit in Behandlungsleitlinien zu verschiedenen Krankheitsbildern zu finden, unter anderem in der S3-Leitlinie zur „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“(1). Qualifizierte Apotheker müssen folglich leitliniengetreu beraten können.
(1) S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“. S3-Leitlinie Komplementärmedizin (awmf.org); aufgerufen am 16.09.2022.
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