Welche Versicherungen übernehmen Homöopathie?

Krankenkasse

Viele Krankenkassen übernehmen nach wie vor die Kosten für eine homöopathische Behandlung

Trotz aller Debatten um die Homöopathie ist die Nachfrage nach entsprechenden Behandlungen hoch. Krankenkassen wissen um die Wertschätzung der Homöopathie in breiten Teilen der Bevölkerung und bieten über Selektivverträge Kostenerstattung dafür an. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten ärztlich-homöopathische Behandlungskosten, wie auch die privaten Krankenversicherungen. Nach Angaben des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) haben rund drei Viertel aller gesetzlichen Krankenkassen einen speziellen Vertrag mit der Managementgesellschaft des DZVhÄ geschlossen, um Versicherten homöopathische Behandlung ohne Mehrkosten anbieten zu können.

DZVhÄ veröffentlicht Liste der Krankenkassen, die Homöopathie erstatten

Voraussetzung für die Erstattung der Therapiekosten ist die Behandlung bei einem Vertragsarzt, der eine entsprechende Weiterbildung, das Diplom des DZVhÄ, vorweisen kann und damit seine Qualifikation belegt. Der Arzt muss zudem an den Verträgen teilnehmen und der Versicherte muss bei einer der teilnehmenden Krankenkassen versichert sein. Eine Liste der Krankenkassen, die eine Kostenerstattung anbieten, hat der DZVhÄ auf seinen Internetseiten veröffentlicht. Darunter finden sich sowohl Betriebskrankenkassen als auch große Krankenkassen wie die Barmer, die IKK, die Knappschaft oder die Techniker Krankenkasse.

So läuft die Kostenerstattung für Homöopathie durch die Krankenkassen ab

Über die Zusammenarbeit mit dem DZVhÄ stellen die Krankenkassen sicher, dass eine homöopathische Behandlung ausschließlich von qualifizierten Ärzten erbracht wird. Meist erhalten Versicherte, die eine homöopathische Behandlung bei einem Vertragsarzt wünschen, in der jeweiligen Praxis eine Teilnahmeerklärung und können diese von der jeweiligen Kasse prüfen lassen. Die Kasse bestätigt bei Vorliegen der Voraussetzungen die Kostenübernahme für homöopathische Behandlung in einem festgelegten Umfang. Darüber hinaus bieten viele Krankenkassen auch Zusatzverträge für Homöopathie an, die über das Leistungsangebot der Selektivverträge hinaus gehen. Eine Liste homöopathisch tätiger Ärzte deutschlandweit findet sich ebenfalls auf den Internetseiten des DZVHA. Zudem bieten die Krankenkassen bei der Suche nach einem homöopathisch qualifizierten Arzt Unterstützung an.

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Dr. med. Fred-Holger Ludwig

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