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Für eine falsche Entscheidung im Sinne der staatlich garantierten Methodenneutralität und Therapievielfalt kennzeichnet Dr. med. Fred Holger Ludwig den Rückzug der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen aus Selektivverträgen, auf deren Grundlage spezielle homöopathische Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse entschädigt wurden:
„Die Kündigung dieser Verträge ist nicht nur auf der Grundlage von falschen Annahmen über die Wirksamkeit der Homöopathie gefallen. Sie missachtet zugleich, den hohen Stellenwert der Homöopathie in der medizinischen Versorgung. Außerdem fußt sie auf einem verkürzten Begriff von Evidenz. Denn nicht allein der Nachweis einer Wirksamkeit in klinischen Studien, sondern die Erfahrung des Arztes und der Wunsch des Patienten müssen in die Beurteilung einer spezifischen Wirksamkeit einfließen.
Die Wirksamkeit der Homöopathie wurde zwischenzeitlich in zahlreichen, hochwertigen Placebo-kontrollierten randomisierten Studien – sogenannten RCTs – nachgewiesen. Die Homöopathie schneidet in diesen Studien besser ab als so manches Medikament aus der konventionellen Medizin, das dennoch regelmäßig von Ärzten auf Kassenrezept verschrieben wird. Für zahlreiche Medikamente aus der Kardiologie oder der Onkologie gibt es keine breite Studienbasis, die ihre Wirksamkeit untermauern. Beispiele dafür sind Betablocker oder bestimmte Zytostatika.
Dennoch kommen sie therapeutisch zum Einsatz und werden zum Wohle des Patienten angewendet. In meiner langjährigen Praxis als niedergelassener Gynäkologe mit onkologischem Schwerpunkt habe ich in unzähligen Fällen homöopathische Präparate adjuvant eingesetzt. Die Erfahrung ist gut und Patienten wünschen die entsprechende Therapie. Es ist für mich unbegreiflich, wie sich Kassenärzte auf Basis eines verkürzten Evidenzbegriffs freiwillig um eine zusätzliche, hilfreiche therapeutische Option bringen können. In der gleichen Logik müssten zahlreiche Präparate der konventionellen Medizin aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen herausfallen.“
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